vom 22.10.2020MV Plan 2.0 Update 22.10.2020
Update vom 22.10.2020
Die Pflicht, dass auswärtige Teilnehmer aus innerdeutschen Regionen eine Übernachtung bei Sportveranstaltungen in MV benötigen, wurde aufgehoben. Eine Quarantänepflicht greift nur dann, wenn die Person entsprechende Symptome für eine Covid 19-Erkrankung aufweist oder positiv getestet wird.
Info LSB MV
Die Landesregierung MV hat ihre Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf ein Ampelsystem umgestellt. Grundlage sind die Infektionszahlen innerhalb von 7 Tagen gemessen auf 100.000 Einwohnern: grün (bis 10), gelb (bis 35), orange (bis 50), rot (ab 50). Entsprechend gelten veränderte Maskenpflichten, Sperrstunden, Kontakteinschränkungen usw. Bei Einreisen aus Risikogebieten muss kein negativer Corona-Test mehr nachgewiesen werden. Aufenthalte für Personen aus diesen Gebieten dürfen nur mit Übernachtungen stattfinden. Tagesreisen sind nicht erlaubt. Das gilt auch für Sportveranstaltungen.
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