Update 06.04.2021:
die Landesregierung MV hat die Corona-Verordnung für den Kinder- und Jugendsport modifiziert: Es besteht für die Teilnahme am Training als Voraussetzung nicht mehr, wie eigentlich geplant, der Nachweis eines tagesaktuellen Corona-Tests. Alle anderen Vorgaben bleiben bestehen. Die Verordnung wurde entsprechend geändert. In der Anlage 21 wurde der Punkt 7 ersatzlos gestrichen.
Pressemitteilung Sozialministerium MV vom 06.04.2021
Der MV-Gipfel hat neben einigen anderen Öffnungsschritten in Handel, Kontakten, Zoo usw. auch mehr Möglichkeiten für den Sport beschlossen:
Allgemein gilt, dass unter einem Inzidenzwert von 100 wieder bis zu fünf Personen aus max. zwei Haushalten Outdoor trainieren dürfen. Kinder unter 14 Jahren dieser beiden Haushalte werden nicht hinzugerechnet.
Bei einer Inzidenz unter 50 können bis zu zehn Personen draußen trainieren. Das betrifft derzeit die Kreise Vorpommern-Rügen, Mecklenburgische Seenplatte und die Hansestadt Rostock. Auch sind Gruppen im Alter bis 20 Jahre von 20 Personen im Freien erlaubt, wenn der Regelbetrieb in den Schulen möglich ist (gilt derzeit auch nur in bestimmten Kreisen).
Über einer Inzidenz von 100 gelten die alten Bestimmungen und über 150 gilt die betreffende Region als Hotspot mit allen Einschränkungen.
Ab dem 22.03. und 05.04.2021 werden in Stufen weitere Lockerungen möglich, wenn die Inzidenzwerte stabil bleiben.
Übersicht Möglichkeiten im Sport (Quelle LSB MV)
Landesverordnung vom 27.03.2021
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