Update 24.04.2021
Der Bund hat das Infektionsschutzgesetz novelliert (gültig ab 24.04.2021). Für den Sport bedeutet das Folgendes:
Vereinsbasierter kontaktlosen Kinder- und Jugendsport im Freien in Gruppen, bis zu fünf Personen (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, sowie eine Betreuungsperson mit einem negativen Corona-Test) ist erlaubt..
Kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes ist erlaubt (bitte beachten das Individualsport kein vereinsbasierter Sport ist).
Der MV-Gipfel hat gestern einen verschärften Lockdown für die kommenden vier Wochen beschlossen. Auch der Landtag in MV stimmte heute zu. Öffnungen sind abhängig von den weiteren Entwicklungen bei den Inzidenzzahlen. Leider ist auch wieder der Kinder- und Jugendsport eingestellt worden, da auch die Schulen zum großen Teil wieder geschlossen werden.
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